DORA Protect GmbH - Haftungsfalle Cyberangriff

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DORA Protect GmbH - Haftungsfalle CyberangriffInterview mit Rechtsanwalt Andre Schenk

Cyberangriffe sind nicht nur eine technische, sondern auch eine juristische Bedrohung. Unternehmen stehen in der Pflicht, ihre IT-Systeme zu schützen - und die Geschäftsführung trägt dabei eine wachsende Verantwortung.

Hier klicken und das gesamte Video ansehen.

Im Interview erläutert IT-Rechtsexperte Andre Schenk, welche Risiken die neuen Regelungen durch DORA, NIS-2 und DSGVO mit sich bringen. "Die Zeiten, in denen Unternehmen Cyberangriffe als reines IT-Problem betrachten konnten, sind vorbei", warnt Schenk. Spätestens mit der Einführung von NIS-2 und DORA steigen die Anforderungen an IT-Sicherheit erheblich.

Gleichzeitig drohen hohe Bußgelder und sogar persönliche Haftung der Geschäftsführung, wenn Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben nicht einhalten.

Besonders herausfordernd ist dabei die Dokumentations- und Meldepflicht. Unternehmen müssen nicht nur sicherstellen, dass ihre IT-Systeme ausreichend geschützt sind, sondern im Falle eines Angriffs auch nachweisen, dass sie alle erforderlichen Maßnahmen getroffen haben. Wer hier nachlässig handelt, riskiert nicht nur Strafen, sondern im Ernstfall auch Regressforderungen von Kunden oder Partnern.

Zudem stehen Unternehmen unter massivem Zeitdruck: IT-Sicherheitsvorfälle müssen innerhalb kurzer Fristen gemeldet werden - ein Versäumnis kann schwerwiegende Konsequenzen haben.

Ein besonderes Risiko besteht darin, dass klassische Sicherheitsmaßnahmen oft nicht ausreichen. "Firewalls und Virenscanner sind wichtig, aber sie schützen nicht vor den häufigsten Angriffsmethoden - nämlich Phishing und Social Engineering", erklärt Schenk. Unternehmen müssen aktiv in Schulungen, Risikoanalysen und präventive Maßnahmen investieren.

Die wichtigste Botschaft: Geschäftsführer müssen sich ihrer Verantwortung bewusst sein und handeln - bevor ein Cyberangriff geschieht, nicht erst danach.

Das vollständige Interview gibt es hier.

(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

11. März 2025 | ID: 23400 | Artikel löschen
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