Ihre Maschinen sind nach den Mitarbeitern das wertvollste Gut Ihres Unternehmens - und einer der größten Risikofaktoren: Etwa 30 Prozent aller gemeldeten Brände entstehen aus Defekten an elektrischen Anlagen. Zusätzlich besteht bei Störungen immer die Gefahr von Unfällen im Betrieb mit Personen- oder Sachschäden. Das betrifft speziell auch ortsfeste Betriebsmittel, also fest installierte Anlagen, die sich meist nicht so leicht austauschen oder in Reparatur geben lassen und deshalb besonderer Sorge bedürfen.
Die ordnungsgemäße Funktion solcher Maschinen sicherzustellen, hat daher zum Schutz von Menschen und Sachwerten höchste Priorität für den Gesetzgeber. Gleich drei Verordnungen, die BetrSichV, die TRBS und die DGUV, beschreiben diesbezüglich die Pflichten des Betreibers. Sie verlangen Kontrollen sowohl bei der Erstinstallation und nach Änderungen als auch im wiederkehrenden Turnus. Wer diese Prüfungen nicht durchführt, macht sich sogar strafbar (BetrSichV §26).
Geprüft werden sollte aber nicht nur aus Angst vor Strafe. Tatsächlich helfen die Kontrollen auch, die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens zu erhöhen, denn Maschinendefekte ziehen immer lange Stillstands Zeiten und Produktionsausfälle nach sich. Wird die drohende Störung dagegen frühzeitig erkannt, lässt sie sich meist mit wenig Aufwand und Kosten beheben. Diese Form der Schadensprävention wird zudem von den Versicherern in der Regel mit besseren Prämien und einer unkomplizierteren Kostenerstattung honoriert.
Damit Sie im Ernstfall alle Kontrollen vorschriftsgemäß nachweisen können, hilft Ihnen KFK Konrad gerne mit seiner langjährigen Expertise als Prüfdienstleister. Wir planen, koordinieren, erledigen und dokumentieren auf Wunsch alle nötigen Prüfungen Ihrer ortsfesten Maschinen entsprechend den aktuellen Unfallverhütungsvorschriften. Dazu kommen unsere ausgebildeten und nach TRBS 1203 befähigten Techniker direkt zu Ihnen ins Haus - immerhin lassen sich die meist tonnenschweren Anlagenkolosse nicht einfach einschicken.
Da wir herstellerunabhängig arbeiten und im Laufe unserer über 30-jährigen Firmengeschichte Erfahrung mit jeglicher Technik gesammelt haben, können wir Ihnen diese Dienstleistung für alle Anlagen anbieten. Das schließt ebenso ortveränderliche Betriebsmittel, Brandschutzeinrichtungen, Regale, Hebezeuge, Sicherungen und vieles mehr mit ein. Dieses breite Portfolio aus einer Hand vereinfacht für Sie die Organisation, verkürzt die eventuell notwendigen Betriebseinschränkungen und spart insgesamt Geld.
Die Notwendigkeit der professionellen Betriebsmittel-Prüfung und die hohe Qualität unserer Leistungen belegt auch die hohe Zahl namhafter Kunden, die bereits mit uns arbeiten.
Normen und Gesetze für die Elektro Prüfservice & Elektro Prüfungen nach:
DGUV Vorschrift 3, DGUV Vorschrift 4, (vormals BGV A3, GUV-V A3 Prüfung), DIN VDE 0100-410, DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0100-100, DIN VDE 0105-100, DIN VDE 0113, DIN VDE 0701-702, DIN VDE 1000, DIN EN 60204, DIN VDE 0751, TRBS 1111, § 3 BetrSichV, Betriebssicherheitsverordnung, TRBS 1201, TRBS 1203, VDS 2871 SK 3602
Elektroprüfungen, Wiederkehrende Elektro Prüfungen von Betriebsmitteln, Geräten, Anlagen, Maschinen nach DGUV Vorschrift 3 und DGUV V4 (vormals BGV A3), BGV A2,
Elektroprüfungen für Maschinen, Transferstraßen, Maschinenparks, Automatikanlagen, Produktionslinien
UVV Prüfung und wiederkehrende Prüfung für Windparks, Windkraftanlagen, Stromtankstellen, Ladesysteme & Photovoltaikanlagen
Regalprüfungen, Regalinspektion, Regalreparaturen nach DIN EN 15634, DGUV Regel 108-007, vormals BGR 234
UVV Prüfung, wiederkehrende Prüfung von Leitern und Tritten gemäß DGUV Information 208-016, alt: BGI 694, alt BGV, D36, alt: GUV D 36 .
Wartungen, Reparaturen, UVV Prüfungen: Leitern, Steigleitern, Tritte, Gitterroste
Regalinspektion, Regalprüfung, Schwerlastregale, Palettenregale, Kragarmregale, Regale, Verschieberegale, Fachbodenregale, Durchlaufregale, Rollregale
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