Nach der Flut: Vorsicht vor Ölschäden und Haustürgeschäften

Pressemitteilung von: Infocenter der R+V Versicherung
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Nach der Flut: Vorsicht vor Ölschäden und Haustürgeschäften(Artikel vom 21.06.2024) Wiesbaden, 21. Juni 2024. In den überfluteten Gebieten in Süddeutschland ist vielerorts Heizöl ausgelaufen. Der richtige Umgang mit dem Öl ist entscheidend, um größere Schäden zu vermeiden. Vorsicht gilt außerdem gerade jetzt bei Haustürgeschäften unseriöser Firmen und Handwerker, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.

Wenn Wasser im Keller steht, kann der Öltank auftreiben und umkippen - und dabei Leck schlagen oder Leitungen abreißen. "Dann laufen schnell hunderte oder sogar tausende Liter Öl aus", sagt Gerd Henge, Umwelt-Experte beim R+V-Dienstleister KRAVAG Umweltschutz und Sicherheitstechnik (KUSS). Er rät Betroffenen, sich an ihren Versicherer zu wenden. "Wenn bei beschädigten oder umgekippten Tanks Heizöl ausgelaufen ist, sollten Experten den Schaden bewerten und Fachfirmen bei der Beseitigung helfen", so Henge weiter. Andernfalls besteht die Gefahr, dass das Öl mit dem Hochwasser ins Freie gelangen kann.

Betroffene, die Öl auf der Wasseroberfläche entdecken und selbst anfangen möchten, den Keller zu entleeren, sollten den Wasserspiegel nicht sofort vollständig absenken. Sonst kann Heizöl in die Bausubstanz und unter Bauteile wie Treppensockel gelangen oder zum Beispiel die Estrichdämmung zerstören. "Selbst Spezialfirmen können das Heizöl dann nicht mehr entfernen. Im schlimmsten Fall müssen die Bauteile und der Estrich komplett erneuert werden." Wer selbst den Wasserspiegel absenkt, sollte das Wasser mindestens 30 Zentimeter unterhalb der Oberfläche entnehmen. Sonst wird Heizöl von der Pumpe mit angesaugt.

Die Not der Menschen wird ausgenutzt
Besondere Vorsicht gilt auch bei sogenannten Haustürgeschäften. "Derzeit klingeln vermehrt angebliche Handwerker und andere unseriöse Verkäufer bei den Menschen in den von der Flut betroffenen Gebieten und bieten schnelle und vermeintlich gute Lösungen an", erklärt Henge. "Das haben wir auch schon im Ahrtal beobachtet, hier wird mit der Angst und Unwissenheit der Menschen Profit gemacht". Einige der Anbieter seien nicht qualifiziert, um die benötigten Arbeiten fachmännisch durchzuführen - gerade, wenn es um Verunreinigungen mit Öl geht.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Reinigungs- und Sanierungsarbeiten, die von Fachfirmen angeboten werden, sollten immer mit der Versicherung abgestimmt werden.
- Wenn Öl in die Bausubstanz eingedrungen ist, sind grundlegende Sanierungsarbeiten notwendig. Die Bausubstanz sollte dann von fachkundigen Sachverständigen untersucht werden.
- Gegenstände und Bauteile können am besten mit speziellen Reinigungsmitteln auf Tensidbasis von oberflächlichen Ölresten gereinigt werden.
- Verunreinigte Gegenstände sollten nur weiterhin verwendet werden, wenn sie sich vollständig vom Öl reinigen lassen.
- Verunreinigtes Wasser gehört nicht in einen Straßengully oder andere Oberflächenentwässerung - sondern in die Schmutzwasserkanalisation.
- Beim Aufräumen sollten ölfreie und ölhaltige Abfälle nicht vermischt werden. Sonst gilt der gesamte Abfall als ölhaltig und muss entsprechend entsorgt werden.

(Bildquelle: R+V/Jana Islinger)
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