(Artikel vom 19.06.2024) Wiesbaden, 19. Juni 2024. Wenn Überschwemmungen Schäden am Hausrat verursachen, sind immer häufiger auch PCs, Notebooks und Smartphones betroffen. Oft können zumindest die darauf gespeicherten Daten gerettet werden. Die Kosten dafür übernimmt dem Infocenter der R+V Versicherung zufolge in der Regel die Hausratversicherung.
Im Mai 2024 traf es das Saarland, wenige Wochen später weite Teile Süddeutschlands: Starkregen und Überschwemmungen haben in vielen Haushalten auch technische Geräte wie PCs, Notebooks und Smartphones beschädigt. Zwar wird der materielle Wert der Geräte in der Regel von der privaten Hausratversicherung abgedeckt, wenn Schäden durch weitere Naturgefahren eingeschlossen sind. Doch was ist mit den tausenden Fotos und persönlichen Dokumenten, die darauf gespeichert sind? "Nicht selten lassen sich die Daten von beschädigten Speichermedien wiederherstellen", beruhigt Luca Schön, IT-Experte bei der R+V Versicherung.
Geräte nicht mit dem Fön oder auf der Heizung trocknen
Wer zur Datenrettung beitragen will, sollte mit Bedacht vorgehen. Betroffenen empfiehlt er, das Gerät auszuschalten und vom Stromnetz zu trennen. "Erst trocknen, dann starten - erst einmal mit einem vorsichtigen Versuch", warnt der IT-Systemelektroniker. Zu viele Versuche, das Gerät zum Laufen zu bringen, minimieren die Chance, die Daten erfolgreich wiederherzustellen. Wenn es die Bauweise erlaubt, sollten auch Akkus, SIM- und Speicherkarten entfernt werden. Danach das Gerät gründlich abtrocknen und mindestens 48 Stunden lang an einem gut durchlüfteten Ort abstellen. Von weiteren Maßnahmen zur Selbsthilfe rät Schön ab: "Auf keinen Fall das Gerät auf die Heizung legen oder mit dem Fön behandeln. Das kann zu weiteren Schäden führen."
Im Zweifel zum Fachbetrieb
Bleibt Feuchtigkeit im Gerät, darf es wegen der Gefahr eines Kurzschlusses nicht gestartet werden. Ähnliches gilt bei verschmutztem Wasser und anderen Flüssigkeiten wie Kaffee, Cola oder Orangensaft. Schon kleinste Partikel können den Datenträger dauerhaft schädigen. In beiden Fällen legt der Experte nahe, einen spezialisierten Reparaturbetrieb aufzusuchen. "Fachleute können die Daten retten, selbst wenn sich das Gerät über längere Zeit im Wasser befand", so R+V-Experte Schön - und er hat eine weitere gute Nachricht für Betroffene: "Oft kommt die Hausratversicherung nach einem Versicherungsfall für die Kosten einer professionellen Datenrettung auf. Übrigens auch dann, wenn der Reparaturversuch erfolglos verlaufen sollte." Damit alles reibungslos verläuft, sollte der Versicherung eine schriftliche Rechnung des Fachbetriebs vorgelegt werden.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Wasserschäden sind in der Regel nicht durch die Geräte-Garantie abgedeckt.
- Für Geräte wie PCs, Laptops, Smartphones, Handhelds und Spielekonsolen gilt: Eine spezielle Elektronikversicherung kann die Hausratversicherung ergänzen. Dieser Zusatzschutz greift zum Beispiel bei Schäden durch andere Flüssigkeiten und Feuchtigkeit. Auch Schäden durch Ungeschicklichkeit sind in der Elektronikversicherung enthalten.
- Wichtig für alle, die im Homeoffice arbeiten: Vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Geräte sind normalerweise in der privaten Hausratversicherung mitversichert. Die Kosten für die Wiederherstellung geschäftlicher Daten werden jedoch nicht übernommen. Hier kann sich der Arbeitgeber mit eigenen Policen absichern.
Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die "Ängste der Deutschen" ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.
Für den Inhalt des Artikels ist allein der verantwortlich. Pressewelle.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.