ARAG Verbrauchertipps zu Halloween

Freizeit, Buntes | ARAG SE
ARAG Verbrauchertipps zu HalloweenUniversität schützt verunfallte Gespenster nicht
Nicht der Ort eines Unfalls entscheidet laut ARAG Experten über den Versicherungsschutz, sondern die Umstände des Geschehens. So ist eine privat organisierte Halloween-Party keine universitäre Veranstaltung, bei der die studentische Unfallversicherung greift, nur weil sie in Uni-Räumlichkeiten stattfindet. Mit dieser Begründung wiesen die Richter des Sozialgerichts Mainz die Klage eines Studierenden ab, der sich bei der Verfolgung eines diebischen Gastes verletzt und dies bei der Unfallkasse als Arbeitsunfall gemeldet hatte (Az.: S 14 U 45/17).

Geisterstille
Das bayerische Feiertagsgesetz verbietet an so genannten stillen Feiertagen öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen. Dazu zählt auch Allerheiligen am 1. November. Trotzdem hatte ein Verein für den 31. Oktober zu "Versammlungen" in mehreren Münchener Bars und Diskotheken eingeladen. Die Verwaltung erkannte darin eine an Allerheiligen verbotene Lustbarkeit und untersagte die Veranstaltungen ab 24 Uhr. Die Vereinsvertreter erklärten jedoch, die Veranstaltungen seien gar keine öffentlichen, weil nicht jeder Interessierte an diesem Abend habe Mitglied werden können.

ARAG Experten kennen das Problem von den Raucherclubs, denen man zur Umgehung des Rauchverbotes mit Betreten einer Gaststätte beitritt. Außerdem, so die Vereinsvertreter, sei der Einlass zur Veranstaltung von einer Prüfung "der zum Verein passenden Weltanschauung und Einstellung zur Toleranz, Geselligkeit und der verfassungsgemäßen, demokratischen und freiheitlichen Ordnung des Staates Bayern" abhängig gewesen. Die Stadtverwaltung staunte zwar über die trickreiche Ausrede, ließ sich auf die Argumente des Vereins jedoch nicht ein. Vielmehr läge eine "Halloween-Veranstaltung vor, die auch in Form einer Vereinssitzung unter das Verbot für öffentliche Vergnügungen falle, die nicht dem Ernst des stillen Tages Allerheiligen entsprächen".

Der Fall landete vor Gericht und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH München) gab in letzter Instanz der beklagten Behörde Recht. Die Verbotsverfügung für die an Allerheiligen geplanten "Vereinssitzungen" war danach rechtmäßig und verletzte den Kläger nicht in seinen Rechten. Denn angesichts der Gesamtumstände habe die Beklagte davon ausgehen dürfen, dass der Verein die Durchführung einer öffentlichen Halloween-Partys beabsichtigte (Az.: 10 B 11.1530).

Über Halloween-Spaß weit hinaus
Der Ruf nach "Süßem oder Saurem" ist die eine Sache, so mancher Halloween-Streich aber die andere. Rohe Eier auf Autos oder Farbbomben auf Haustüren fallen unter Sachbeschädigung, Eindringen auf Grundstücke ohne Erlaubnis unter Hausfriedensbruch, und so wird ein ausgelassener Abend schnell zum Fall für den Strafrichter. Harmlos jedoch gegen das, was in den USA die Runde macht, denn dort warnt die Polizei vor Marihuana in gesammelten Süßigkeiten. Und auch wenn viele Eltern sich vielleicht gerade an Halloween entspanntere Kinder wünschen, ist dies sicher nicht in ihrem Sinne.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

30. Oktober 2023 | ID: 9271
ARAG SE

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Deutschland
+49 211 963-3115

http://www.ARAG.de

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf, HRB 66846, USt-ID-Nr.: DE 119 355 995
Für den Inhalt des Artikels ist allein der verantwortlich. devAS.de (Betreiber dieser Webseite) distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
S-IMG

Weitere Artikel in "Freizeit, Buntes"

15.09.2023
Erwin Müller Versandhaus GmbH
Mit Sauna und viel Wärme der Erkältungszeit trotzen Mit Sauna und viel Wärme der Erkältungszeit trotzen
07.06.2023
ARAG SE
ARAG Recht schnell... ARAG Recht schnell...
23.11.2023
beautytau individuelle Hundehalsbänder und Hundeleinen Manufaktur
Beautytau bringt die Neon Hundehalsband-Collection. Eine Leuchtkraft, die ins Auge sticht Beautytau bringt die Neon Hundehalsband-Collection. Eine Leuchtkraft, die ins Auge sticht
13.12.2023
Gutjahr Systemtechnik GmbH
Gutjahr-Mitarbeiter übt mit Kollegen aus Eritrea Deutsch Gutjahr-Mitarbeiter übt mit Kollegen aus Eritrea Deutsch
03.12.2024
Bund Deutscher Tierfreunde e.V.
Tierisches Vorweihnachtsfest in der Tierherberge Kamp-Lintfort Tierisches Vorweihnachtsfest in der Tierherberge Kamp-Lintfort
04.10.2023
Erwin Müller Versandhaus GmbH
Weihnachtlich wohnen mit erwinmueller.de Weihnachtlich wohnen mit erwinmueller.de
03.04.2023
Dance & Shape
Raus aus dem Kopf. Rein in den Körper. Raus aus dem Kopf. Rein in den Körper.
12.05.2025
Freizeitpark Traumland GmbH & Co. Kg
Blaulichttage am 17. und 18.05 im Freizeitpark Traumland Blaulichttage am 17. und 18.05 im Freizeitpark Traumland
15.01.2024
PEARL GmbH
FreeSculpt Kompakter 3D-Stift FreeSculpt Kompakter 3D-Stift
26.04.2023
ARAG SE
ARAG Recht schnell... ARAG Recht schnell...