
Meinung & Bericht von
Mark Bellinghaus-Raubal &
FOCUS online
Meinungsfreiheit Kunstfreiheit Pressefreiheit - alles klar?
Man glaubt es kaum, da wird seit 80 Jahren gegen Antisemitismus aufgeklärt u. davor gewarnt, u. dann haut plötzlich (bayerischer) Grüner eine schockierende Behauptung raus, dass es einem mega graust!
Dumm, dümmer, B'90/Die Grünen.
Ich selbst habe letztes Jahr die Berliner Grüne Tuba Bozkurt durch eine Strafanzeige belangt, weil sie sich lauthals lustig machte, über den kurz zuvor durch Messerstiche getöteten Mannheimer Polizisten Rouven Laur. Meine Strafanzeige gegen Bozkurt wurde natürlich von der STA Berlin mit langer Begründung eingestellt.
Aber es gibt so viele, zu viele Gründe, warum ich persönlich diese Partei nicht wählen könnte oder würde. Ein Ex-Bundeskanzler der Grünen, Robert Habeck, der seinen "Trauzeugen" Patrick Graichen zum Staatssekretär ernannte, mal einfach so, das schlägt wirklich dem Fass den Boden aus. Vor allem, weil Herr Graichen jetzt auch noch Anspruch auf eine satte und mehr als nur traumhafte Pension hat. Bis zu seinem Tod. Und wer zahlt das? Wir. Die dummen und die doofen, die bloß nichts dagegen sagen sollen. Gegen den Politik-Wahnsinn. Egal welcher Partei, auch immer.
Durch Bernd Schreyer haben die Grünen abermals die "Skandal-Trophäe der Unfassbarkeit" abgeschossen. Ergo, und deshalb, zurecht, wie ich meine und empfinde, wurde heute der Münchner Grünen-Politiker Bernd Schreyer für seine nicht zu entschuldigende "die neuen Juden"-Bemerkung im Internet, in München verurteilt.
Ein umstrittenes Social-Media-Posting bringt dem Münchner Grünen-Politiker Bernd Schreyer schwerwiegende rechtliche Konsequenzen ein.
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat seine Revision gegen ein Urteil des Landgerichts München I als unbegründet verworfen. Schreyer wurde wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt.
Rechtskräftiges Urteil wegen Holocaust-Vergleich
Schreyer, ehemaliger Stadtrat und Ex-Landeschef der Grünen in Bayern, hatte in einem Tweet behauptet, dass Grüne in der Debatte um Habecks Heizungsgesetz „als die ‚neuen Juden‘, die ‚ausgemerzt‘ werden müssen“, dargestellt würden.
Diese Äußerung, die er im Juni 2023 auf Twitter (heute X) veröffentlicht hatte, führte zu einer Verurteilung wegen Volksverhetzung. Das Gericht dies als Verharmlosung des Holocaust und somit als strafbar eingestuft, so berichtet es die "Welt".
Gericht bekräftigt Urteil
Das Bayerische Oberste Landesgericht bestätigte das Urteil des Landgerichts München I, wonach Schreyer eine Geldstrafe von insgesamt 4200 Euro zu zahlen hat. Der Beschluss vom 18. Juli 2025 liegt der "Welt" vor und betont, dass Schreyer in seinem Vergleich den Holocaust unangemessen mit der Kritik am Heizungsgesetz gleichgesetzt habe. Der Antisemitismusbeauftragte der bayerischen Justiz begrüßte die Entscheidung und unterstrich die klaren Grenzen der Meinungsfreiheit bei solchen Vergleichen.
Kritik und Entschuldigung von Schreyer
Infolge der Kritik legte Schreyer sein Stadtratsmandat nieder und entschuldigte sich öffentlich für den Tweet. Er distanzierte sich von der Holocaust-Verharmlosung und erklärte, dass seine Aussage falsch interpretiert wurde.
Zuletzt sei festzuhalten, dass die Grünen vielleicht doch etwas intensiver über ihre eigene Politik u. ihre politischen Ziele nachdenken sollten. Die ehemalige Bundeskultusministerin dieser Partei, Claudia Roth, hat es bis heute leider unterlassen sich öffentlich vom 14. Dalai Lama zu distanzieren, nachdem dieser vor 2 Jahren einen kleinen indischen Jungen sexuell belästigte u. vor der Kamera missbrauchte. Das grüne Urgestein Roth hat selbst noch miterlebt, dass diese Partei in den 1980er Jahren Pädophilie legal machen wollten. Kein Witz!
Herr Bernd Schreyer sollte sich vielleicht doch einmal die berühmte
"Rede an die Nation" von Charly Chaplin, aus seinem Meisterwerk "The Great Dictator" (Der große Diktator), ansehen, dann wird er in Zukunft hoffentlich nicht mehr puren Antisemitismus im Internet posten.
(Bildquelle: Fotomontage von Mark Bellinghaus-Raubal, 2025)
09. August 2025 | ID: 26801 | Artikel löschen
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