(Artikel vom 22.05.2024) +++ Überweisung per E-Mail mit teuren Folgen +++
Eine Bank nahm Zahlungsaufträge einer Kundin einfach per E-Mail an und führte diese anstandslos aus. Dafür bekam sie nun die Quittung. Denn laut ARAG Experten bestätigte der Bundesgerichtshof einen Erstattungsanspruch der Kundin in Höhe von 255.000 Euro, die die Bank im unbefugten Auftrag in aller Welt verteilt hatte (Az.: XI ZR 107/22).
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+++ Kein Schmerzensgeld für enttäuschende Hochzeitsfotos +++
Die bloße Enttäuschung über die Leistung eines Hochzeitsfotografen löst keinen Anspruch auf Schmerzensgeld aus. Dies hat jetzt nach Auskunft der ARAG Experten das Landgericht Köln entschieden und damit eine Entscheidung der Vorinstanz bestätigt (Az.: 13 S 36/22).
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+++ Kontaktverbot muss sich ausdrücklich ergeben +++
ARAG Experten verweisen auf die entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach eine Umgangsregelung nicht zwangsläufig auch das Gebot enthält, zu den übrigen Zeiten Kontakt zum Kind zu unterlassen. Um als Grundlage für ein Ordnungsmittel zu dienen, müsse sich ein solches Gebot ausdrücklich aus der Anordnung ergeben (Az.: XII ZB 401/23).
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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.
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