Wintermärchen im Zoo

Pressemitteilung von: ARAG SE
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Wintermärchen im Zoo(Artikel vom 02.02.2024) Laut Forsa-Studie gehen 75 Prozent der Deutschen gerne in den Zoo. Dabei ist der Zoo mittlerweile mehr als ein Ort, an dem man teilweise seltene Tiere bestaunen kann. Moderne zoologische Gärten haben unter anderem das Ziel, bedrohte Tierarten im natürlichen Lebensraum zu pflegen und zu erhalten. Gerade im Winter kann ein Zoobesuch zu einem ganz besonderen Vergnügen werden. Denn statt sommerlichem Trubel mit hohen Besucherzahlen herrscht jetzt coole Gelassenheit bei Bewohnern und Pflegern. Die ARAG Experten geben Tipps für einen gelungenen Zoobesuch im Winter.

Zoo in Zahlen
Rund 800 Zoos, Tier- und Wildparks gibt es nach Schätzungen des Verbandes der Zoologischen Gärten e. V. (VdZ) in Deutschland. Dabei hält jeder VdZ-Zoo nach Information der ARAG Experten durchschnittlich 52 verschiedene Säugetiere, 49 Vogel- und 20 Reptilienarten, 28 verschiedene Fisch- und fünf Amphibienarten. Dabei belegt der Berliner Zoo mit rund 20.400 Exemplaren in 1.256 Arten den ersten Platz unter den größten Zoos und Tierparks in Deutschland, wenn es nach der Anzahl der Tiere geht. Ohne Frage: Zoos sind beliebt bei den Deutschen: Allein die 56 deutschen VdZ-Zoos verzeichnen jährlich rund 36 Millionen Besuche. Übrigens: Unangefochtenes Schwergewicht in Zoos ist der Afrikanische Savannen-Elefant. Er bringt bis zu sieben Tonnen auf die Waage. Den zweiten Platz teilen sich Flusspferde und Breitmaulnashörner, die jeweils schlanke vier bis fünf Tonnen wiegen. Der Eisbär ist mit seinen rund 800 Kilo hingegen fast ein Leichtgewicht.

Warum im Winter in den Zoo?
Vor allem bei Familien gehört der Zoobesuch zu einer der beliebtesten Freizeitbeschäftigungen. Über 19 Millionen der Deutschen gehen mindestens einmal im Jahr in den Zoo oder Tierpark. Der besucherstärkste Monat ist in deutschen Zoos der August. Im Winter hingegen gibt es kein Gedränge an den Kassen. Vor den weitläufig angelegten Freigehegen können Besucher jetzt den Blick auf die Tiere in aller Ruhe genießen. Ein weiterer Vorteil: Die Tiere sind entspannt und scheinen die ruhigere Zeit des Jahres ebenfalls zu genießen. Ein Tipp der ARAG Experten: Einige Zoos bieten sogar besondere Winterveranstaltungen wie Fütterungen, Lagerfeuer und themenbezogene Touren an. Darüber hinaus bieten Pfleger ihren Tieren oft spezielle Winteraktivitäten an, die die Tiere sowohl körperlich als auch geistig herausfordern und so den Gästen ein tieferes Verständnis für die Tierpflege vermitteln.

"Winterfeste" Tiere und Warmduscher
Während beispielsweise Braunbären oder Schildkröten tatsächlich echten Winterschlaf halten, sind die meisten anderen Tiere das ganze Jahr über zu sehen. Viele Tiere drehen im Winter sogar richtig auf. Nicht nur Pinguine und Eisbären zeigen sich im verschneiten Gehege von ihrer besten Seite. Auch der Große Panda mag es kalt und verschneit. Sogar die großen Raubkatzen mögen den Winter. Während die Sibirischen Tiger ohnehin an die Kälte gewöhnt sind, ist Schnee auch für Geparden, Leoparden und Löwen kein Problem, denn für sie stehen in der Regel beheizte Liegeflächen zur Verfügung. Weniger robuste Tiere haben in allen Zoos warme Rückzugsmöglichkeiten. Gleiches gilt auch für wenig frosterprobte Besucher. Sie können sich im Tropen- oder Regenwaldhaus, das fast jeder Großzoo in Deutschland zu bieten hat, bei 28 Grad Celsius und hoher Luftfeuchtigkeit wieder aufwärmen.

Benimmregeln im Zoo
Ab wann der Nachwuchs fit für den Zoo ist, hängt vom individuellen Interesse an Tieren ab. Sobald Kinder Tiere in ihrer Umgebung wahrnehmen und z. B. Hunden hinterherschauen oder gar Tauben und Co. hinterherjagen, kann es der richtige Zeitpunkt für einen ersten Besuch im Zoo sein. Apropos hinterherjagen: Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die elterliche Aufsichtspflicht auch auf dem Tiergelände gilt und sie darauf achten müssen, dass sich der Nachwuchs an die Besucher-Regeln hält.

Aber auch Erwachsene sollten sich an Hinweise im Zoo halten. Weist der Betreiber beispielsweise darauf hin, dass Besucher auf eigene Gefahr agieren, wird es dafür einen triftigen Grund geben. In einem konkreten Fall forderte ein Zoo dazu auf, das Freilaufgehege für Affen ruhig und ohne hastige Bewegungen zu betreten. Auch auf seine Finger sollte man achten, da Affen empfindlich zubeißen können. All diesen Warnungen zum Trotz riss eine Besucherin vor Schreck ihre Hände hoch, als ihr ein Totenkopfäffchen auf den Kopf sprang. Es kam, wie es kommen musste - die Frau wurde in den Finger gebissen, die Wunde entzündete sich und die Behandlungskosten lagen am Ende bei knapp 5.500 Euro. Als die Krankenkasse die Summe vom Zoo-Betreiber zurückforderte, weil der ihrer Ansicht nach seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hatte, zog sie vor Gericht den Kürzeren: Das Mitverschuldeten der Krankenkassen-Kundin lag bei 100 Prozent (Landgericht Magdeburg, Az.: 10 O 1082/10).

Auch eine andere Besucherin zog gegen einen Tierpark-Betreiber vor Gericht den Kürzeren. Sie war im Giraffenhaus gegen eine Panzerglasscheibe geprallt, zog sich dabei eine Prellung zu und verlangte Schmerzensgeld vom Tierpark. Doch da dieser gut sichtbare Hinweisschilder aufgestellt hatte, ging die Frau leer aus (Amtsgericht München, Az.: 158 C 7965/17).

Zoobesuch mit der ganzen Familie
Die ARAG Experten raten, gerade mit kleinen Kindern regelmäßige Verschnaufpausen und Zeit zum Toben auf den Spielplätzen der Zoos in die Planung einzubauen. Vorher sollten sich Eltern erkundigen, wann die Fütterungszeiten der Lieblingstiere sind, denn unter Umständen sind die Wege zum entsprechenden Gehege weit. Für kleine Menschen, die für den Buggy aber schon zu groß sind, vermieten viele Zoos auch Bollerwagen. Natürlich gibt es in jedem Zoo auch gastronomische Einrichtungen. Wer aber den ganzen Tag bleibt oder den Geldbeutel schonen möchte, darf auch eigene Snacks mitbringen. Für die Tiere kann in der Regel Futter vor Ort gekauft werden. Die ARAG Experten warnen davor, eigenes Futter für die Tiere mitzubringen. Sie könnten erkranken.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/versicherungs-ratgeber/

(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
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