(Artikel vom 24.01.2024) +++ Arzt als Erbe im Testament +++
Eine Patientin kann ihren behandelnden Arzt als Erben einsetzen. ARAG Experten verweisen auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, wonach dies auch dann nicht zur (Teil-)Nichtigkeit des Testaments führt, wenn der begünstigte Arzt selbst die Testierfähigkeit der Erblasserin bestätigt hat (Az.: 21 W 91/23).
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+++ Keine Kündigung von Prämiensparverträgen +++
Der Bundesgerichtshof hat laut ARAG Experten zu Prämiensparverträgen entschieden, dass das ordentliche Kündigungsrecht von Sparkassen auch nach Erreichen der höchsten Prämienstufe ausgeschlossen sein könne, wenn die Vertragsurkunde eine längere Vertragslaufzeit bestimmt und die Parteien nicht übereinstimmend etwas anderes gewollt haben (Az.: XI ZR 88/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH.
+++ Geld zurück für reservierte Liegen am Pool +++
Ein bekanntes Szenario: Am Pool sind alle Liegen mit Handtüchern belegt, obwohl die meisten Hotelgäste noch beim Frühstück sitzen. Einem Griechenland-Urlauber ging das zu weit. Er verlangte Geld zurück - mit Erfolg. Das Amtsgericht Hannover ging nach Auskunft der ARAG Experten von einem Mangel der Pauschalreise aus (Az.: 553 C 5141/23).
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(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,2 Milliarden Euro.
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