(red/dpa). Kindergeld ist auf den Unterhaltsbedarf eines volljährigen Kinds anzurechnen. Verdient das Kind allerdings so viel, dass es keinen Unterhaltsbedarf mehr gibt, hat es keinen Anspruch auf Auszahlung des Kindergelds. Wer das Kindergeld bezieh
05.10.2023
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
(red/dpa). Bei einer Samenspende sollte zweifelsfrei festgelegt sein, ob der Spender gegenüber dem Kind unterhaltspflichtig sein wird. Der Ausschluss einer solchen Verpflichtung muss eindeutig belegbar sein. In einem aktuellen Fall konnte der Mann di
(red/dpa). Die mehrmonatige Unterbringung eines Kinds in einem Kinderheim, weil die Eltern einen massiven Konflikt über das Sorgerecht haben, ist in der Regel nicht verhältnismäßig. Die Folgen eines Heimaufenthalts dürfen für das Kind nicht einschnei