Steuerliche Vorteile durch Privatschulbesuch: Tipps für Eltern

Familie, Kinder, Zuhause | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. | 24. September 2024
Steuerliche Vorteile durch Privatschulbesuch: Tipps für ElternMit Bayern hat im letzten Bundesland das neue Schuljahr für die gut 11 Millionen Schüler in der Bundesrepublik begonnen. Die Mehrheit der Kinder und Jugendlichen gehen auf öffentliche Schulen, dennoch besuchen gemäß Statistischem Bundesamt rund 1 Million eine Privatschule. Damit wird jedem elften Schüler eine exklusivere Schulbildung zuteil. Den Löwenanteil verbuchen Privatgymnasien, die mehr als ein Drittel aller Gymnasiasten vereinen. Die größten Privatschüleranteile sind in Sachsen, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern zu finden. Eltern zahlen im Schnitt 2.030 Euro Schulgeld pro Jahr für den Platz an der Schule ihres Kindes. Dieses ist steuerlich bis zu 5.000 Euro maximal absetzbar, informiert die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi).

30 Prozent des Schulgeldes mindern die Steuerlast

Steuerlich absetzen lässt sich das Schulgeld, wenn die private Schule oder Schule in freier Trägerschaft staatlich anerkannt ist. Das bedeutet, dass sie in einem anerkannten allgemeinen oder berufsbildenden Abschluss endet. Zudem müssen die Eltern in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein und für ihr Kind Kindergeld bekommen. Dann lassen sich 30 Prozent des Schulgeldes und der Anmeldegebühr bis maximal 5.000 Euro als Sonderausgabe bei der Steuer absetzen. Es wird also ein Schulgeld bis zu 16.666 Euro pro Jahr berücksichtigt. Bei getrennten Eltern rechnet das Finanzamt demjenigen Elternteil die Kosten an, der sie getragen hat. Beispiel: Die Kosten für ein Privatgymnasium belaufen sich auf 450 Euro im Monat. Für jedes Kalenderjahr lassen sich von den 5.400 Euro, die an die Schule gezahlt werden, 1.620 Euro vom Finanzamt zurückholen.

Absetzbarkeit ist nicht auf Deutschland beschränkt

Diese Steuerentlastung gilt gleichermaßen für Eltern, deren Kinder ein Internat in der EU oder einem EWR-Staat sowie eine internationale oder deutsche Schule im Ausland, sogar außerhalb Europas, besuchen. Hierfür können monatliche Gebühren von 2.000 bis 4.000 Euro anfallen. Das Absetzen ist wieder an die Erfüllung der zuvor genannten Voraussetzungen geknüpft. Die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung zählen nicht zu den Schulgebühren und sind in der Regel nicht absetzbar. Ausgaben für die nachmittägliche Hausaufgabenbetreuung können indes als Sonderausgabe bei den Kinderbetreuungskosten zusätzlich zum Schulgeld geltend gemacht werden. Dies ist zu zwei Dritteln und bis zu 4.000 Euro bis zum 14. Geburtstag des Kindes möglich.

Als Nachweis ist eine Schulbesuchsbescheinigung erforderlich. Auf der Rechnung der Bildungseinrichtung muss das Schulgeld getrennt von anderen Kosten wie Unterkunft, Verpflegung, Hausaufgabenbetreuung, Nachhilfe oder gebührenpflichtigen Freizeitbeschäftigungen aufgeführt werden. Nur wenn alle Gebühren separat ausgewiesen werden, ist die Akzeptanz vom Finanzamt und damit die Steuersenkung gesichert.

www.lohi.de/steuertipps

(Bildquelle: Irina Schmidt/stock.adobe.com)
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.

Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Riesstr. 17
80992 München
Deutschland
089 27813178

http://www.lohi.de

Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in rund 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit mehr als 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären - im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG - alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.
Für den Inhalt des Artikels ist allein der verantwortlich. devAS.de (Betreiber dieser Webseite) distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
S-IMG

Weitere Artikel in "Familie, Kinder, Zuhause"

28.01.2025
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Neue Regelung für Unterhaltszahlungen Neue Regelung für Unterhaltszahlungen
18.09.2023
Raum für Fantasie Mannheim Kreativproduktion GmbH
myMonsi Mitmach-Geschichten - Hörspiel Geschichten zum Mitspielen auf einer innovativen App myMonsi Mitmach-Geschichten - Hörspiel Geschichten zum Mitspielen auf einer innovativen App
08.10.2024
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Steuerfalle für Alleinerziehende Steuerfalle für Alleinerziehende
22.05.2023
Küchenstudio Daniel Kreis \\\"Besondere Küchen für besondere Menschen\\\\
Revolution - barrierefreie Küche - auf der REHAB 2023 in Karlsruhe.  Behindertengerechte Küchen vom Fachberater Revolution - barrierefreie Küche - auf der REHAB 2023 in Karlsruhe. Behindertengerechte Küchen vom Fachberater
29.10.2024
Palou, Wheels & Wings Lab GmbH
Palou: kostenlose Blutspendersuche für Hunde und Katzen Palou: kostenlose Blutspendersuche für Hunde und Katzen
09.01.2024
at-home Insititut für Gesundheitsstudien e.K.
Bettnässen (Enuresis) im Schulkindalter Bettnässen (Enuresis) im Schulkindalter
27.09.2024
Koru Deutschland GmbH
Qualitätsprodukte Koru Kids Qualitätsprodukte Koru Kids
30.01.2024
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Mehr Kindesunterhalt in 2024 einplanen Mehr Kindesunterhalt in 2024 einplanen