Kommentar --- Die eAkte ist erst der Anfang: Warum digitale Ermittlungsakten allein nicht ausreichen

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Kommentar --- Die eAkte ist erst der Anfang: Warum digitale Ermittlungsakten allein nicht ausreichenBaden-Württemberg hat die elektronische Akte ("eAkte") bei Polizei und Justiz landesweit eingeführt und zählt damit zu den Vorreitern bei der Digitalisierung von Ermittlungs- und Gerichtsverfahren in Deutschland.
Arsalan Minhas, AVP Sales Engineering, EMEA & APAC bei Hyland, ordnet diese Entwicklung ein und erklärt, warum die Digitalisierung von Akten nur der erste Schritt ist.
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Kommentar von Arsalan Minhas, AVP Sales Engineering, EMEA & APAC bei Hyland zur sofortigen Veröffentlichung
Die eAkte ist erst der Anfang: Warum digitale Ermittlungsakten allein nicht ausreichen
Baden-Württemberg hat die elektronische Akte ("eAkte") bei Polizei und Justiz landesweit eingeführt und zählt damit zu den Vorreitern bei der Digitalisierung von Ermittlungs- und Gerichtsverfahren in Deutschland. Seit Beginn des Rollouts wurden bereits rund 350.000 Ermittlungsakten elektronisch an die Justiz übermittelt. Parallel dazu arbeiten Gerichte und Staatsanwaltschaften seit Ende 2025 vollständig digital, mehr als 2,7 Millionen Verfahren werden elektronisch geführt.

"Die flächendeckende Einführung der eAkte bei Polizei und Justiz ist ein wichtiger Schritt für die Digitalisierung staatlicher Verfahren, aber nicht ausreichend. Sie schafft erstmals die Grundlage für durchgehend digitale Abläufe zwischen Ermittlungsbehörden und Justiz. Gleichzeitig zeigt die praktische Arbeit mit digitalen Akten, dass die reine Digitalisierung von Dokumenten nur einen Teil der Herausforderung adressiert. Ein großer Anteil der Informationen in Ermittlungsverfahren liegt in unstrukturierten Inhalten vor - etwa in Einsatzberichten, Vernehmungsprotokollen, E-Mails, Bildern oder Gutachten. Diese Informationen lassen sich ohne weitere Aufbereitung nur eingeschränkt auswerten und miteinander verknüpfen.
Der entscheidende nächste Schritt besteht darin, sämtliche Inhalte systematisch zu erschließen und in strukturierte Zusammenhänge zu überführen. Erst wenn Informationen aus unterschiedlichen Quellen innerhalb einer Fallakte verknüpft und kontextualisiert werden, entsteht eine belastbare Grundlage für effiziente Ermittlungsprozesse - und damit für schnellere Verfahren, fundiertere Entscheidungen und eine spürbare Entlastung der Ermittlungsarbeit.

Digitale Ermittlungsworkflows führen Inhalte aus verschiedenen Quellen zusammen, ordnen sie einem Fallkontext zu und ermöglichen eine durchgängige Bearbeitung über Organisationsgrenzen hinweg. Auf dieser Basis lassen sich auch KI-gestützte Analyseverfahren einsetzen, die große Dokumentenmengen auswerten, Zusammenhänge erkennen und Hinweise priorisieren. Ermittler erhalten dadurch schneller Zugriff auf relevante Informationen in komplexen Fallstrukturen.

Gerade im öffentlichen Sektor steht dabei jedoch nicht allein die Automatisierung im Vordergrund. Entscheidend ist nicht die Geschwindigkeit der Automatisierung, sondern ihre strukturelle Einbettung. KI-Systeme müssen innerhalb klar definierter Governance-Strukturen arbeiten, die Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Kontrolle sicherstellen.
Dazu müssen unter anderem Zugriffsrechte eindeutig geregelt, Verarbeitungsschritte dokumentiert und Datenflüsse klar definiert sein. Nur so lässt sich gewährleisten, dass sensible Ermittlungsdaten geschützt bleiben und Entscheidungen nachvollziehbar sind.

Die eAkte ist damit nicht das Ziel der Digitalisierung, sondern ihr Ausgangspunkt. Ihr volles Potenzial liegt in der strukturierten Nutzung von Informationen, der Integration in durchgängige Workflows und dem kontrollierten Einsatz von KI zur Unterstützung der Ermittlungsarbeit."

(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.) (Bildquelle: )

24. März 2026 | ID: 31796 | Artikel löschen
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